Die Beantragung muss persönlich erfolgen.
Beschreibung
Wer eine Arbeitsstelle auf öffentlich gewidmeten Flächen einrichtet, entzieht diese Fläche der Nutzung durch die Öffentlichkeit. In diesen Fällen spricht man von „Sondernutzung“. Dafür ist eine Genehmigung erforderlich. Hierzu ergeht eine verkehrsrechtliche Anordnung, die Auflagen für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und notwendige regelnde Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen enthält. Hierfür werden ggf. die verschiedenen behördeninternen Fachdienststellen beteiligt (Instruktion).
- Antragsformular
- Lageplan mit Eintragung der beanspruchten Flächen
- Sofern der Antragsteller eine Baufirma ist: zusätzlich Verkehrsregelungspläne
Bitte beachten Sie: Bearbeitungszeiten für Verkehrsrechtliche Anordnungen bzw. Sondernutzungen
Dabei handelt es sich um Maßnahmen
- in Hauptverkehrsstraßen: ohne Eingriff in die Fahrbahn
- in Nebenstraßen: mit Eingriff in die Fahrbahn, allerdings ohne Aufgrabung bzw. ohne Vollsperrung
Der Fuß- und Radverkehr kann auf der verbleibenden Restbreite des Geh- oder Radweges verkehrssicher geführt werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit bis zu vier Wochen.
Größere Baumaßnahmen:
Bei diesen Maßnahmen übersteigt der Umfang den der kleineren Maßnahmen.
Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit zehn Wochen.
Fragen zur Bearbeitungszeit bzw. zum Bearbeitungsstand eines Antrag können unter Angabe der Örtlichkeit und der Antragsnummer (sofern bekannt) per E-Mail an SoeR-3-SW-1@stadt.nuernberg.de gestellt werden.
Die Gebühr hängt von verschiedenen Faktoren ab (beantragter Zeitraum, Größe der benötigten Fläche usw.) und kann daher nicht pauschal angegeben werden.
