Die Beantragung muss persönlich erfolgen.
Beschreibung
Wer eine Arbeitsstelle auf öffentlich gewidmeten Flächen einrichtet, entzieht diese Fläche der Nutzung durch die Öffentlichkeit. In diesen Fällen spricht man von „Sondernutzung“. Dafür ist eine Genehmigung erforderlich. Hierzu ergeht eine verkehrsrechtliche Anordnung, die Auflagen für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und notwendige regelnde Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen enthält. Hierfür werden ggf. die verschiedenen behördeninternen Fachdienststellen beteiligt (Instruktion).
- Antragsformular
- Lageplan mit Eintragung der beanspruchten Flächen
- Sofern der Antragsteller eine Baufirma ist: zusätzlich Verkehrsregelungspläne
Die Bearbeitungszeit für einfachere Vorgänge beträgt in der Regel 1 Woche, für komplexere Vorgänge bis zu 4 Wochen.
Die Gebühr hängt von verschiedenen Faktoren ab (beantragter Zeitraum, Größe der benötigten Fläche usw.) und kann daher nicht pauschal angegeben werden.
