Bauwasserhaltung

Ein wichtiger Schritt bei der Planung eines Gebäudes ist die Ermittlung der Auswirkungen des Grundwassers auf den Baukörper. Sie kann durch Baugrunduntersuchungen und durch die Einholung der Grundwasserstände erfolgen. Sofern eine Bauwasserhaltung geplant ist und das geförderte Grundwasser in der Nähe versickert oder in ein oberirdisches Gewässer (Bach, Fluss) eingeleitet werden soll, ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Weiterführende Informationen

Umweltamt

Boden- und Gewässerschutz

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