Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Betäubungsmittel: Bescheinigung für die Mitnahme ins Ausland

Beschreibung

Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln in einer vom behandelnden Arzt ausgefüllten Bescheinigung erfolgen. Diese Bescheinigung ist vor Antritt der Reise durch das Gesundheitsamt zu beglaubigen.

Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens sind zur Zeit:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn 

Bei Reisen in andere Länder

Sollte der Patient eine beglaubigte Kopie der ärztlichen Verschreibung oder eine ärztliche Bescheinigung mit sich führen, die Angaben über die Einzel- und Tagesgabe enthält, um eine Abschätzung zu ermöglichen, ob die mitgeführten Betäubungsmittel der Dauer der Reise angemessen sind.

Es ist dem Patienten ferner anzuraten, die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise jeweils individuell zu klären und sich eventuell erforderliche Genehmigungen für das Mitführen der Betäubungsmittel von der entsprechenden Überwachungsbehörde des Reiselandes zu beschaffen. Auskünfte dazu kann die jeweilige diplomatische Vertretung des Ziellandes in Deutschland erteilen.

  • Bitte bringen Sie die zu beglaubigende Arztbescheinigung mit.

Für die Beglaubigung ist das Gesundheitsamt zuständig, in dessen Bereich der verordnende Arzt seinen Praxissitz hat. Wenn Ihr Arzt also im Stadtgebiet Nürnberg seine Praxis hat, können wir das Arztdokument für Sie beglaubigen.

Für die Bescheinigung fällt eine Gebühr in Höhe von 10 Euro an. Diese ist bar zu bezahlen.