Gartenbrunnen

Es besteht die Möglichkeit für die Gartenbewässerung außerhalb von Wasserschutzgebieten Grundwasser zu nutzen. Im Knoblauchsland ist eine eingeschränkte Nutzung des Grundwassers möglich.

Ein Gartenbrunnen muss vor seiner Bohrung beim Umweltamt angezeigt werden. Bitte verwenden Sie hierfür das am Seitenende bereitstehende Anzeigeformular.

Das Umweltamt prüft u. a., ob Beeinträchtigungen unter Umweltgesichtspunkten von der Brunnenanlage ausgehen können. Die Prüfung ist kostenpflichtig.

Umweltamt

Boden- und Gewässerschutz

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