Gartenbrunnen

Außerhalb von Wasserschutzgebieten kann Grundwasser aus Gartenbrunnen entnommen und zur Bewässerung des eigenen Gartens genutzt werden.

Die Bohrung eines Gartenbrunnens muss spätestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn der Brunnenbohrung beim Umweltamt angezeigt werden.

Weiterführende Informationen

Umweltamt

Boden- und Gewässerschutz

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