Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt


Gastkind melden - Kitas

Beschreibung

Eltern, die ihr Kind in Kindertageseinrichtungen außerhalb Nürnbergs, z.B. an ihrem Arbeitsplatz unterbringen möchten, können dies ohne Antrag beim Jugendamt vornehmen. Für die weiteren verwaltungsrechtlichen Schritte nach Aufnahme des Kindes ist die jeweiligen Einrichtung zuständig. Diese meldet das Nürnberger Gastkind beim Jugendamt an und beantragt kindbezogene Förderung nach den gesetzlichen Vorgaben. Diese Vorgehensweise gilt auch dann, wenn eine Familie nach Nürnberg umzieht, das Kind aber weiterhin in der bisherigen Kindertageseinrichtung weiter betreut wird. 

Das Jugendamt zieht um

Die Zentrale des Jugendamts sowie einzelne Abteilungen ziehen Anfang November 2026 an den neuen Standort im Stadthaus Q, Adam-Klein-Straße 181a, 90431 Nürnberg. Die umziehenden Abteilungen sind während des Umzugs vom 5. bis 10. November geschlossen. Auch darüber hinaus kann es zu Einschränkungen der Erreichbarkeit kommen. Wir sind ab 11. November am neuen Standort für Sie da. Weitere Informationen finden Sie unter jugendamt.nuernberg.de