Gastkind melden - Kitas

Eltern, die ihr Kind in Kindertageseinrichtungen außerhalb Nürnbergs, z.B. an ihrem Arbeitsplatz unterbringen möchten, können dies ohne Antrag beim Jugendamt vornehmen. Für die weiteren verwaltungsrechtlichen Schritte nach Aufnahme des Kindes ist die jeweiligen Einrichtung zuständig. Diese meldet das Nürnberger Gastkind beim Jugendamt an und beantragt kindbezogene Förderung nach den gesetzlichen Vorgaben. Diese Vorgehensweise gilt auch dann, wenn eine Familie nach Nürnberg umzieht, das Kind aber weiterhin in der bisherigen Kindertageseinrichtung weiter betreut wird. 

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

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