Heizöl-Tankanlagen - Überwachung

Die richtige und möglichst problemfreie Heizöllagerung ist eine Angelegenheit, mit der sich jeder Betreiber (Hausbesitzer bzw. -verwaltung) auseinander setzen muss.

Die sichere und bestimmungsgemäße Funktion muss durch die Einhaltung und Instandhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen gewährleistet sein. Die Tankanlagen müssen ordnungsgemäß betrieben, überwacht, gewartet und gereinigt werden.

Prüfpflicht durch einen VAwS-Sachverständigen besteht für unterirdische Behälter unabhängig vom Volumen sowie oberirdische Behälter abhängig von Volumen und Wassergefährdungsklasse (z.B. Heizöltanks ab > 10.000 Liter, in Wasserschutzgebieten schon ab > 1.000 Liter).

Die Abteilung 2 Technischer Umweltschutz im Umweltamt überwacht die Einhaltung der Prüfpflichten, die Beseitigung von Mängeln, und berät in allen Fragen zur Anlagensicherheit.

Umweltamt

Boden- und Gewässerschutz

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