Der Antrag auf Hilfe zur Erziehung ist beim Allgemeinen Sozialdienst zu stellen. Die Fachkräfte entscheiden über den Antrag, teilen diese Entscheidung den Personensorgeberechtigten bzw. den jungen Volljährigen mit und begleiten den Verlauf der Gewährung der Hilfe.
Hier finden Sie die zuständige Stelle für Ihren Antrag:
