Hilfen zur Erziehung

Hilfen zur Erziehung sind für Eltern, die bei der Erziehung ihres Kindes entweder zuhause Unterstützung benötigen oder die ihr Kind nicht selbst erziehen können. Die jeweilige Hilfe-Form hängt von Faktoren ab wie Voraussetzung, konkreter Bedarf, fachliche Einschätzung, individuelle Anforderung und Mitwirkung der Beteiligten.

Hilfe zur Erziehung können auch junge volljährige Menschen erhalten, die nicht mehr bei den Eltern leben, aber auch noch nicht selbständig ihr Leben in die Hand nehmen können.

Ablauf

Der Antrag auf Hilfe zur Erziehung ist beim Allgemeinen Sozialdienst zu stellen. Die Fachkräfte entscheiden über den Antrag, teilen diese Entscheidung den Personensorgeberechtigten bzw. den jungen Volljährigen mit und begleiten den Verlauf der Gewährung der Hilfe.

Hier finden Sie die zuständige Stelle für Ihren Antrag:

Sozialfinder

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

Abteilung 1 Allgemeiner Sozialdienst (ASD)

Postanschrift
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>