Beseitigung von Hornissennestern
Der Hornissenbeauftragte der Stadt Nürnberg gibt eine Einschätzung ab, ob ein Hornissennest entfernt werden muss oder ob ein friedliches Miteinander von Tier und Mensch durch einfache Maßnahmen gewährleistet werden kann.
Falls eine Umsiedlung oder Entfernung notwendig ist, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Die Beseitigung nach erteilter Genehmigung muss durch einen beauftragten Schädlingsbekämpfer erfolgen.
Wespennester in der Nähe von Wohnungen
Die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe unterliegen dem allgemeinen Schutz nach § 39 BNatSchG, wonach es verboten ist die Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Sollte ein Nest dieser Art eine nicht zumutbare Belastung darstellen, so kann dieses durch einen beauftragten Schädlingsbekämpfer entfernt werden.
