Immissionsschutz

Ziel des Immissionsschutzes ist es, Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen durch Immissionen wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Strahlungen und ähnliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder auf ein zulässiges Maß zu reduzieren.

Das Umweltamt stellt hierzu eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung, berät Vorhabensträger, überwacht die einschlägigen gewerblichen Anlagen und geht Beschwerden über Umweltbeeinträchtigungen nach.

Gewerbliche Anlagen mit besonders umweltrelevanten Industrietätigkeiten unterliegen der Richtlinie 2010/75/EU, der Richtlinie über Industrieemissionen (IE-Richtlinie, IED). Hierfür gibt es ein eigenes Überwachungsprogramm.

Umweltamt

Immissionsschutz, Störfallverordnung, Umwelttelefon

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