Bei Nutzungen aller Art im Bereich der Stadtteile wenden Sie sich bitte an das jeweilige Bürgeramt:
Bürgeramt Nord: Boxdorf, Großgründlach, Neunhof
Bürgeramt Ost: Altenfurt, Birnthon, Brunn, Fischbach, Moorenbrunn, Netzstall
Bürgeramt Süd: Gaulnhofen, Herpersdorf, Katzwang, Kornburg, Pillenreuth, Weiherhaus, Worzeldorf
Beschreibung
Gemeinnützige, kulturelle und politische Institutionen dürfen zur allgemeinen Information Infostände auf öffentlichen Flächen aufstellen.
Das Liegenschaftsamt erteilt die erforderliche Erlaubnis (Sondernutzungsgenehmigung), soweit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht unvertretbar beeinträchtigt wird.
Eine Erlaubnis für Stände zu Wirtschaftsinformationen kann außerhalb der Altstadt erteilt werden, soweit die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.
- Lageplan 1:1000 und
- Skizze der beabsichtigten Nutzung
Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen muss mit einer Bearbeitungszeit von 2 bis 4 Wochen gerechnet werden.
Die Gebühren richten sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung.
