Schulärztliche Atteste für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Schulärztliche Atteste können nur beantragt werden, wenn ein schriftlicher Untersuchungsauftrag der jeweiligen Schule vorliegt.
Das Angebot richtet sich, unabhängig vom Wohnort, an alle Schüler und Schülerinnen, die eine Schule in Nürnberg besuchen. Das Angebot ist für die Personensorgeberechtigten kostenlos.
Das Angebot umfasst folgende Fragestellungen:
- ärztliche Beurteilung gehäufter Fehlzeiten
- ärztliche Beurteilung der Fähigkeit zur Teilnahme am Schulsport
- Nachteilsausgleich bei chronischer Erkrankung und körperlicher Beeinträchtigung
- Schulfähigkeit im Prüfungsfall
- schulärztliche Attestpflicht bei jeder Fehlzeit
- Erstellung eines Attestes im Rahmen einer schulärztlichen Beratung, auf Empfehlung der Schule oder auf Wunsch der Personensorgeberechtigten
Amtsärztliche Gutachten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Amtsärztliche Gutachten können nur auf Anforderung durch die jeweils zuständigen Institutionen wie z.B. das Sozialamt, das Jobcenter, das Referat für Schule und Sport, die Regierung von Mittelfranken oder andere erstellt werden.
Das Angebot umfasst beispielsweise folgende Fragestellungen:
- Beihilfefähigkeit von Rehamaßnahmen
- Anspruch auf Krankenhilfe
- Finanzieller Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei bestimmten Erkrankungen
- Kostenfreiheit des Schulwegs
Die Begutachtung erfolgt in der Zentrale des Kinder-und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes oder in einer der Außenstellen. Amtsärztliche Gutachten werden auch teilweise, abhängig von der Sachlage, nach Aktenlage erstellt.