Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

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Kinder- und jugendärztliche Gutachten

Beschreibung

Schulärztliche Atteste für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

Schulärztliche Atteste können nur beantragt werden, wenn ein schriftlicher Untersuchungsauftrag der jeweiligen Schule vorliegt.
Das Angebot richtet sich, unabhängig vom Wohnort, an alle Schüler und Schülerinnen, die eine Schule in Nürnberg besuchen. Das Angebot ist für die Personensorgeberechtigten kostenlos.

Das Angebot umfasst folgende Fragestellungen:

  • ärztliche Beurteilung gehäufter Fehlzeiten
  • ärztliche Beurteilung der Fähigkeit zur Teilnahme am Schulsport
  • Nachteilsausgleich bei chronischer Erkrankung und körperlicher Beeinträchtigung
  • Schulfähigkeit im Prüfungsfall
  • schulärztliche Attestpflicht bei jeder Fehlzeit
  • Erstellung eines Attestes im Rahmen einer schulärztlichen Beratung, auf Empfehlung der Schule oder auf Wunsch der Personensorgeberechtigten

Amtsärztliche Gutachten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

Amtsärztliche Gutachten können nur auf Anforderung durch die jeweils zuständigen Institutionen wie z.B. das Sozialamt, das Jobcenter, das Referat für Schule und Sport, die Regierung von Mittelfranken oder andere erstellt werden.

Das Angebot umfasst beispielsweise folgende Fragestellungen:

  • Beihilfefähigkeit von Rehamaßnahmen
  • Anspruch auf Krankenhilfe 
  • Finanzieller Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei bestimmten Erkrankungen
  • Kostenfreiheit des Schulwegs

Die Begutachtung erfolgt in der Zentrale des Kinder-und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes oder in einer der Außenstellen. Amtsärztliche Gutachten werden auch teilweise, abhängig von der Sachlage, nach Aktenlage erstellt.  

Schulärztliche Atteste können online oder telefonisch über die Zentrale des Kinder-und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes unter Tel.0911/231-2765 oder 0911/ 231-2159 angefordert werden.
In beiden Fällen wird ein Termin mit Zeit- und Ortsangabe für die Untersuchung dann in den nächsten Tagen per Post zugestellt.

Anträge für amtsärztliche Gutachten sind, je nach Fragestellung, bei der entsprechenden Institution zu stellen.

Schulärztliche Atteste

Bei Anforderung online bitte das Schreiben der Schule und, falls vorhanden, Arztberichte, ärztliche Atteste etc. hochladen.
Bei tel. Anmeldung Unterlagen zum Untersuchungstermin mitbringen.

Amtsärztliche Gutachten

Arztberichte, ärztliche Atteste, falls vorhanden, bei der jeweiligen Institution zur Weitergabe an das Gesundheitsamt vorlegen.