Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

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Kriegsopferfürsorge

Beschreibung

Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind abhängig von den Feststellungen der Versorgungsverwaltung (Versorgungsamt) hinsichtlich der grundsätzlichen Anspruchsberechtigung. Sie sind im Regelfalle abhängig vom Einkommen und/oder Vermögen.

Leistungsberechtigt sind:

  • vor allem Kriegsopfer
  • Versorgungsberechtigte nach dem Soldatenversorgungsgesetz
  • Impfgeschädigte
  • ehemalige politische Häftlinge
  • Opfer von Gewalttaten und Opfer bestimmter Maßnahmen in der ehemaligen DDR

Im Bedarfsfalle kommen als Leistungen der Kriegsopferfürsorge insbesondere folgende Hilfen in Betracht:

  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  • Altenhilfe
  • Erziehungsbeihilfe
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunteralt
  • Erholungshilfe
  • Wohnungshilfe

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin. Persönliche Vorsprachen sind nur nach Terminvereinbarung möglich.

  • Personalausweis oder Pass
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen
  • Mietvertrag und Nachweise über Miethöhe, Höhe Heizkosten
  • Nachweis über bestehende Versicherungen, Ablehnungsbescheide von anderen Sozialleistungsträgern
  • Bescheid des Zentrum Bayern Familie und Soziales (früher: Versorgungsamt)