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Beschreibung
Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind abhängig von den Feststellungen der Versorgungsverwaltung (Versorgungsamt) hinsichtlich der grundsätzlichen Anspruchsberechtigung. Sie sind im Regelfalle abhängig vom Einkommen und/oder Vermögen.
Leistungsberechtigt sind:
- vor allem Kriegsopfer
- Versorgungsberechtigte nach dem Soldatenversorgungsgesetz
- Impfgeschädigte
- ehemalige politische Häftlinge
- Opfer von Gewalttaten und Opfer bestimmter Maßnahmen in der ehemaligen DDR
Im Bedarfsfalle kommen als Leistungen der Kriegsopferfürsorge insbesondere folgende Hilfen in Betracht:
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Altenhilfe
- Erziehungsbeihilfe
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunteralt
- Erholungshilfe
- Wohnungshilfe
- Personalausweis oder Pass
- Nachweise über Einkommen und Vermögen
- Mietvertrag und Nachweise über Miethöhe, Höhe Heizkosten
- Nachweis über bestehende Versicherungen, Ablehnungsbescheide von anderen Sozialleistungsträgern
- Bescheid des Zentrum Bayern Familie und Soziales (früher: Versorgungsamt)
