Kriegsopferfürsorge

Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind abhängig von den Feststellungen der Versorgungsverwaltung (Versorgungsamt) hinsichtlich der grundsätzlichen Anspruchsberechtigung. Sie sind im Regelfalle abhängig vom Einkommen und/oder Vermögen.

Leistungsberechtigt sind:

  • vor allem Kriegsopfer
  • Versorgungsberechtigte nach dem Soldatenversorgungsgesetz
  • Impfgeschädigte
  • ehemalige politische Häftlinge
  • Opfer von Gewalttaten und Opfer bestimmter Maßnahmen in der ehemaligen DDR

Im Bedarfsfalle kommen als Leistungen der Kriegsopferfürsorge insbesondere folgende Hilfen in Betracht:

  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  • Altenhilfe
  • Erziehungsbeihilfe
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunteralt
  • Erholungshilfe
  • Wohnungshilfe

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Weiterführende Informationen

Sozialamt

Wirtschaftliche Hilfen

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