Sie können die Meldung über ein zentral vom Freistaat Bayern geschaffenes Online-Tool melden. Alternativ können Sie uns auch anrufen oder unser Kontaktformular nutzen.
Bei Gefahr in Verzug kann auch die Polizei kontaktiert werden. Diese kann neben einer Beweissicherung auch vorläufige Maßnahmen ergreifen, insbesondere auch außerhalb üblicher Bürodienstzeiten.
Beschreibung
Sollten Sie Hinweise darauf haben, dass in Betrieben, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen, Mängel in der Hygiene bestehen oder Lebensmittel falsch ausgezeichnet oder zusammengesetzt sind, sollten Sie uns dies melden.
Für die Meldung an die Lebensmittelüberwachung, sollten Sie - soweit bekannt - folgende Angaben machen:
- Ort, Zeit, Art und Ablauf des Vorfalls
- Angaben zu beteiligten Personen
- weitere Zeugen (diese sollten ihre Eindrücke ebenfalls persönlich schildern)
- Foto(s) falls vorhanden
- bei Erkrankungen: Zeitpunkt des Verzehrs, Zeitpunkt der ersten Symptome, Krankheitsverlauf
Auch Ihre persönlichen Daten sollten Sie angeben, damit wir Sie bei Rückfragen erreichen können, zum Beispiel per E-Mail.
