Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Märkten beantragen

Die Veranstaltung von Messen, Ausstellungen und Märkten ist grundsätzlich erlaubnisfrei. Wer für die Messe, Ausstellung oder den Markt Marktprivilegien beanspruchen will, benötigt eine ¿Festsetzung¿. Um diese zu erhalten, muss die Festsetzung der Messe, der Ausstellung oder des Marktes beantragt werden.

Man unterscheidet folgende Veranstaltungsarten:

  • Messen
  • Ausstellungen
  • Großmärkte
  • Wochenmärkte
  • Spezialmärkte
  • Jahrmärkte

Zu den sogenannten Marktprivilegien gehören zum Beispiel Befreiungen vom Ladenschlussgesetz, Beschäftigung von Personal an Sonn- und Feiertagen sowie die Teilnahme ohne Reisegewerbekarte.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Rechtliche Grundlagen

Weiterführende Informationen

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Gewerbewesen

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