Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

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Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Märkten beantragen

Beschreibung

Die Veranstaltung von Messen, Ausstellungen und Märkten ist grundsätzlich erlaubnisfrei. Wer für die Messe, Ausstellung oder den Markt Marktprivilegien beanspruchen will, benötigt eine „Festsetzung“. Um diese zu erhalten, muss die Festsetzung der Messe, der Ausstellung oder des Marktes beantragt werden.

Man unterscheidet folgende Veranstaltungsarten:

  • Messen
  • Ausstellungen
  • Großmärkte
  • Wochenmärkte
  • Spezialmärkte
  • Jahrmärkte

Zu den sogenannten Marktprivilegien gehören zum Beispiel Befreiungen vom Ladenschlussgesetz, Beschäftigung von Personal an Sonn- und Feiertagen sowie die Teilnahme ohne Reisegewerbekarte.

Sie können die Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Märkten schriftlich oder vor Ort beantragen. Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung vor Ort einen Termin.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Veranstalter
  • Ort und Platz
  • Zeit
  • Name der Veranstaltung
  • Voraussichtliche Anzahl und Zusammensetzung der Aussteller und Anbieter (vorläufiges Ausstellerverzeichnis)
  • Art der angebotenen Waren oder Dienstleistungen
  • Teilnahmebedingungen
  • Pläne der Veranstaltung mit Standeinzeichnungen (maßstäblich)
  • Führungszeugnis der Belegart 0 des Veranstalters
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Veranstalters 
  • Mietvertrag bzw. Einverständniserklärung des Grundstücksbesitzers, dass der Markt auf seiner Fläche abgehalten werden darf

Eine Antragstellung mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Termin ist erforderlich.

  • Zuverlässigkeit des Antragstellers und der Veranstaltungsleitung
  • Je nach Art und Umfang der Veranstaltung kann ein formelles Sicherheitskonzept erforderlich sein.

je nach Art und Dauer der Veranstaltung50 Euro bis 1.500 Euro