Personenbezogene Parkplätze für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde können die Einrichtung eines personenbezogenen Parkplatzes in der Nähe der Wohnung und/oder der Arbeitsstätte beantragen. Sie müssen jedoch im Besitz einer EU-Parkerleichterung sein.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

SÖR

Ausnahmegenehmigungen, Umzugsanträge, Handwerker- und Sozialdienstausweise, Sonderregelungen

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