Beschreibung
Plakate und Werbeanschläge dürfen nur an amtlich zugelassenen Stellen angebracht werden, für die eine Sondernutzungserlaubnis erteilt wurde. Hierzu zählen z.B. baurechtlich genehmigte Anschlagsäulen, Plakatwände und mobile Plakatständer.
Zeitlich begrenzte Regelungen und Ausnahmen gelten anlässlich von Wahlen und für Zirkus- sowie Theaterunternehmen. Die Genehmigungen werden durch das Liegenschaftsamt erteilt.
Die Gebühren ergeben sich aus dem Sondernutzungsgebührenverzeichnis.
