Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Prostitutionsgewerbe Erlaubnis beantragen

Beschreibung

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben oder Prostitutionsveranstaltungen durchführen will, braucht dafür eine Erlaubnis.
Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig sexuelle Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er eine Prostitutionsstätte betreibt oder Prostitution vermittelt. 

Zusätzlich zur Erlaubnis, ein Prostitutionsgewerbe zu betreiben, müssen Sie das Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeugs oder das Organisieren oder Durchführen einer Prostitutionsveranstaltung jeweils gesondert anzeigen.

Sie können die Erlaubnis online durch übermitteln des zur Verfügung gestellten PDF-Formulars, per Post oder vor Ort beantragen. Für eine Terminvereinbarung rufen Sie uns bitte unter 09 11 / 2 31-28 96 oder 09 11 / 2 31-47 07 an oder schreiben eine Mail an prostitution@stadt.nuernberg.de.

Prüfen Sie vor Antragstellung

  • ob das Gebäude, in welchem Sie beabsichtigen eine Prostitutionsstätte zu betreiben, im Sperrbezirk liegt
  • ob eine Nutzungsänderung dieses Gebäudes erfolgen kann
  • beantragen Sie eine Baugenehmigung bei der Bauordnungsbehörde für Ihr Vorhaben

  • Antragsformular
  • amtliche/s Ausweisdokument/e (zusätzlich ggf. Aufenthaltstitel)
  • Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister und Kopie des Gesellschaftervertrages
  • Pacht- oder Mietvertrag
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bescheinigung in Steuersachen von Ihrem zuständigen Finanzamt
  • Liste der Mitarbeitenden im Prostitutionsgewerbe
  • Baugenehmigung/Nutzungsänderung mit Betriebsbeschreibung
  • Betriebskonzept mit Beschreibung der örtlichen, räumlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen einschließlich der verlangten Miete und anderer Entgelte
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Verhinderung einer Prostitutionstätigkeit von Personen unter 18 Jahren und einer Zwangsprostitution
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Verhinderung der Übertragung sexuell übertragbarer Infektionen
  • Beschreibung der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherheit von Prostituierten und Dritten
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Verhinderung der Anwesenheit von Personen unter 18 Jahren

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Zuverlässigkeit
  • die Mindestanforderungen für das jeweilige Prostitutionsgewerbe müssen erfüllt sein

Erlaubnis500 Euro
zzgl. pro Zimmer, in dem sexuelle Dienstleistungen erbracht werden400 Euro