Die Wahl der Schöffen für die nächste Amtsperiode (2024 - 2028) läuft in einem zweistufigen Verfahren.
- Zunächst erstellt das Wahlamt/Amt für Stadtforschung und Statistik ab Januar 2023 anhand der eingegangenen/eingehenden Bewerbungen eine Vorschlagsliste der wählbaren Nürnberger Bewerberinnen und Bewerbern. Der endgültige Beschluss über die Vorschlagsliste wird vom Nürnberger Stadtrat gefasst.
- Aus der vom Stadtrat beschlossenen Vorschlagsliste trifft dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die endgültige Auswahl. Dabei wird aus der Vorschlagsliste nur die Hälfte der Personen ausgewählt. Wer nicht auf der Vorschlagsliste des Wahlamts/Amts für Stadtforschung und Statistik steht, kann auch nicht zum Schöffen gewählt werden. Die Benachrichtigung der zum Haupt- bzw. Hilfsschöffen ernannten Personen erfolgt durch das Amtsgericht.
