Ehrenamt - Schöffen

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafjustiz an den Amtsgerichten und Landgerichten. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern und sind ebenso unabhängig. Während der Hauptverhandlung üben sie das Richteramt in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichterinnen und Berufsrichter aus.

Die Stadt Nürnberg wird vom Präsidenten des Landgerichts aufgefordert, Nürnberger Schöffen und Jugendschöffen vorzuschlagen. Dabei wird die Suche nach Schöffen vom Wahlamt/Amt für Stadtforschung und Statistik betreut, während die Suche nach Jugendschöffen vom Jugendamt durchgeführt wird.

Ablauf

Voraussetzungen

Entschädigung

Amt für Statistik

Wählerverzeichnis, Briefwahl

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