Die Schuleingangsuntersuchung findet auf Einladung des Gesundheitsamtes in den zwei Jahren vor Aufnahme in die erste Jahrgangsstufe der Grundschule statt.
Zeitraum in Nürnberg aktuell: Oktober bis August vor der Einschulung.
Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist nach Art.12 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG) sowie Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Bay. EUG) Pflicht. Wenn das Kind trotz dreimal erteiltem Untersuchungstermin nicht zur Untersuchung vorgestellt wird, erfolgt gemäß Art. 12, Abs. 3, Sätze 3ffGDG eine Mitteilung durch das Gesundheitsamt an das Jugendamt.
In Nürnberg wird die für alle schulpflichtigen Kinder verpflichtende Screening-Testung durch Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen des Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes durchgeführt.
Wenn die zuletzt fällige Früherkennungsuntersuchung, in der Regel die U9, nicht durchgeführt wurde, ist zusätzlich eine schulärztliche Untersuchung Pflicht.
Eine schulärztliche Untersuchung ist auch bei Besonderheiten bei der Screening-Testung, bei chronischen Erkrankungen, wenn das Kind eine sonderpädagogische vorschulische Einrichtung besucht oder nicht in einer Kindertageseinrichtung betreut wird und auf Wunsch der Personensorgeberechtigten vorgesehen.
Die Untersuchungen finden entweder in der Zentrale des Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes oder in einer der vier Außenstellen statt.