Eine Beantragung ist vor Ort mit Online-Terminvereinbarung erforderlich. Die Leistung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Hinweis:
Wenn Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheins sind, müssen Sie vor der Ausstellung der Sonderberechtigung einen Kartenführerschein beantragen. Bei Terminvereinbarung beachten Sie bitte, dass in diesem Fall zusätzlich auch der Termin "Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts auf eine EU-Fahrerlaubnis (Kartenführerschein)" gebucht werden muss.
