Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Sterbefall (in Nürnberg verstorben) anzeigen

Beschreibung

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er verstorben ist. 

In der Regel übernehmen Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige eines Sterbefalles. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorbeikommen. 

In der Regel übernehmen Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige eines Sterbefalls.

Wenn Sie kein Bestattungsunternehmen beauftragen, beraten wir Sie gerne telefonisch zu den nötigen Unterlagen. Für die Sterbefallanzeige ist nur in diesem Fall eine persönliche Beantragung vor Ort erforderlich. Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

  • amtliche/s Ausweisdokument/e der anzeigenden Person
  • amtliche/s Ausweisdokument/e der verstorbenen Person
  • Ärztliche Todesbescheinigung (vertraulicher und nicht-vertraulicher Teil)

Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim, Hospiz oder einer ähnlichen Einrichtung ereignet, benötigt das Standesamt die schriftliche Sterbefallanzeige der jeweiligen Einrichtung.

Zusätzliche Unterlagen ergeben sich aus dem Familienstand und der individuellen Lebenssituation der verstorbenen Person. Diese können Sie im folgenden Merkblatt einsehen. 

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

  • Sterbefall in Nürnberg

Die Bearbeitung erfolgt innerhalb weniger Tage.

  • Für die Anzeige des Sterbefalls fallen keine Gebühren an.
  • Urkunden für soziale Zwecke sind kostenfrei.
Sterbeurkunde12 Euro
Internationale Sterbeurkunde12 Euro

Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. 

Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.

Nähere Informationen finden Sie hier:

  • Bestattungsunternehmen
  • Krankenhäuser
  • Altenheime
  • Pflegeheime
  • Hospize
  • Friedhofsverwaltung