Wir beraten Sie gerne persönlich, Sie können Ihr Anliegen aber auch per Post oder Fax zu uns senden.
Beschreibung
Wir informieren Sie über:
- den Erwerb von Grabnutzungsrechten auf städtischen Friedhöfen bei aktuellen Sterbefällen
- die Verlängerung von Grabnutzungsrechten
- die Umschreibung von Grabnutzungsrechten sowie
- den Verzicht auf vorhandene Grabnutzungsrechte
Die Gebühren richten sich nach der
Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung (BFGebS).
Sie erhalten einen Bescheid mit einer Rechnung.
- Friedhofsverwaltung
- Bürgerämter Nord, Ost oder Süd
