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Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen haben vor Aufnahme der Tätigkeit diese anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt mittels Formblatt.
Betriebe, die die Ausübung dieser Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen angezeigt haben, bedürfen hierfür einer Erlaubnis.
Die Beantragung kann nur persönlich oder schriftlich per Post erfolgen.
Die Gebühren für eine Erlaubnis gem. § 54 KrwG (Transport gefährlicher Abfälle) können sich bis auf maximal 5 000 Euro belaufen. Eine genaue Gebührenberechnung können Sie unserer Internetseite unter dem weiterführenden Link entnehmen.
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr,Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhrsowie Termine nach Vereinbarung