Briefwahlunterlagen können nur schriftlich oder persönlich beim Wahlamt der Stadt Nürnberg beantragt werden.
Für einige Wahlarten müssen Unterstützungsunterschriften vorgelegt werden.
Die Aufgaben des Wahlamts umfassen die Durchführung von:
Rechtsgrundlage ist die Wahlgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern sowie die städtische Satzung.
Wahlvorstände
Zu jeder Wahl werden interessierte Bürgerinnen und Bürger zur Unterstützung gesucht.
Urnenwahl
Die Wahlberechtigten können am Wahltag in den Wahlräumen ihre Stimme(n) abgeben. Bitte die Wahlbenachrichtigungskarte mitnehmen ggfs. wird auch ein Ausweis benötigt.
Briefwahl
Briefwahlunterlagen können nur vom Wahlberechtigten persönlich beantragt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Bis spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag wird allen im Wählerverzeichnis eingetragenen Bürgern eine Wahlbenachrichtigung zugesandt, auf deren Rückseite ein Briefwahlantrag aufgedruckt ist. Der Antrag kann vollständig ausgefüllt, unterschrieben und ausreichend frankiert an das Wahlamt geschickt werden.
Briefwahlunterlagen können auch online beantragt werden. Diese Möglichkeit der Antragstellung ist zeitlich begrenzt und darf nur vom Wahlberechtigten selbst genutzt werden.
Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl beantragt werden. Es kommen nur Wahlbriefe zur Auszählung, die spätestens am Wahltag, 18 Uhr dem Wahlamt vorliegen.
Briefwahlunterlagen können nur schriftlich oder persönlich beim Wahlamt der Stadt Nürnberg beantragt werden.
Für einige Wahlarten müssen Unterstützungsunterschriften vorgelegt werden.