Sie können sich ganz einfach über unseren Online-Dienst als Wahlhelfer anmelden.
Beschreibung
Die Stadt Nürnberg sucht immer interessierte Bürgerinnen und Bürger, die als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mitarbeiten möchten.
Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer kann jede Person werden, die selbst wahlberechtigt bzw. stimmberechtigt ist.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre, bei Europawahlen (ab 2024) 16 Jahre alt sein.
Sie müssen folgende Staatsangehörigkeit haben:
- bei Kommunalwahlen und Europawahlen die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit (Unionsbürgerschaft),
- bei Bundestagswahlen sowie Landtags- und Bezirkswahlen die deutsche Staatsangehörigkeit.
