Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

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Gaststättenrechtliche Erlaubnis beantragen

Beschreibung

Ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht.

Neben Schank- und Speisewirtschaften, Cafés und Diskotheken fällt somit auch der Betrieb von Vereinslokalen, Imbissbuden und Imbissständen unter den Begriff „Gaststättengewerbe“.

Sollte der Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigt sein, ist eine besondere Erlaubnis erforderlich. Diese muss vor Betriebsbeginn persönlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Ordnungsamt beantragt werden.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Gestattungsantrag schnell und einfach online zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass bei Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen bereits vorliegen, und durch Sie hochgeladen werden müssen.

Wenn Sie Ihren Antrag lieber schriftlich stellen möchten, finden Sie die nötigen pdf-Formulare unter „Weiterführende Informationen“. Füllen Sie diese am Computer aus und senden Sie sie mit den benötigten Unterlagen an das Kontaktformular oder per Post.

Wenn Sie eine persönliche Antragstellung bevorzugen, oder wenn Sie eine Gaststätte ohne einen Alkoholausschank anmelden möchten, können Sie telefonisch oder per Mail einen Termin vereinbaren.

  • gültiger Personalausweis/Reisepass; ausländische Antragsteller müssen zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorlegen, die zur Ausübung eines Gewerbes berechtigt
  • bei Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht, amtliche/s Ausweisdokument/e der Vollmacht gebenden Person sowie amtliche/s Ausweisdokument/e der bevollmächtigten Person
  • Pacht- oder Mietvertrag mit dem Hauseigentümer oder der Brauerei
  • Unterrichtungsnachweis für das Gaststättengewerbe (wird durch die Industrie- und Handelskammer Nürnberg, Am Hauptmarkt 25, Tel. 0911 / 1335 380, ausgestellt)
  • Führungszeugnis (ggf. europäisches Führungszeugnis)
  • aktueller behördlicher Gewerbezentralregisterauszug (erhältlich beim Ordnungsamt Ihrer Wohnsitzgemeinde) Verwendungszweck: Gaststättenerlaubnis
  • aktuelle "Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung" des zuständigen Finanzamtes sowie Kassen- und Steueramts
  • Lage- und Grundrisspläne der für den Gaststättenbetrieb und den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume

zusätzlich bei Neuerrichtung, Umbau oder Nutzungsänderung:

  • Baugenehmigung/Nutzungsänderung mit Betriebsbeschreibung der Bauordnungsbehörde
  • genehmigte Baupläne
  • Baufreigabe durch den zuständigen Baukontrollmeister der Bauordnungsbehörde

In Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Handelsregisterauszug, schriftliche aktuelle Vollmacht usw.)

Die Gaststättenerlaubnis muss vor Betriebsbeginn erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung (ca. 4 Wochen vor Betriebsbeginn) ist daher erforderlich. 

Als Gastwirt muss man keine beruflichen Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen jedoch an einem Kurs über lebensmittelrechtliche Kenntnisse bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) teilnehmen und den Nachweis vorlegen. Dieser Nachweis ist nicht erforderlich, wenn Sie über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen, deren Abschlussprüfung entsprechende lebensmittelrechtliche Kenntnisse beinhaltet. Eine langjährige Tätigkeit in der Gastronomie ohne Vorqualifizierung reicht für eine Befreiung nicht aus.

Die Gebühren sind abhängig von der Betriebsart (Schank- und Speisegaststätte, Diskothek- und Vergnügungsstätte) und der Nettomonatspacht, maximal jedoch  6.000 Euro.