Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung dient der Sicherung des Lebensunterhaltes bedürftiger Personen,

  • die die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben. Diese wird jedes Jahr aufgrund der Anhebung des Rentenalters angepasst. Im Jahr 2023 liegt sie bei 65 Jahren und 11 Monate (Jahrgang 1957).
  • oder die nach dem 18. Lebensjahr unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht, wenn Einkommen und Vermögen des Antragstellers nicht ausreichen um seinen notwendigen Bedarf abzudecken.

Die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" umfasst den sogenannten Regelsatz und die örtlich angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. 

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