Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Parkausweis für Menschen mit Schwerbehinderung (blauer Parkausweis)

Beschreibung

Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde können einen Parkausweis beantragen, der im gesamten Bundesgebiet sowie in den meisten europäischen Staaten gültig ist.

Besitzer des Ausweises können in folgenden Bereichen parken:

  • auf Behindertenparkplätzen

Soweit in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht, auch:

  • im eingeschränkten Haltverbot oder auf Anwohnerparkplätzen bis zu drei Stunden
  • im Bereich eines Zonenhaltverbots mit Überschreitung der zugelassenen Parkdauer
  • auf Kurzzeitparkplätzen (Parkscheibenregelung) über die zugelassene Höchstparkdauer hinaus
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be-und Entladen freigegeben ist, während der Lieferzeit
  • an Parkuhren / Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, soweit der Durchgangsverkehr nicht behindert wird

Soweit nichts anderes angegeben ist, beträgt die Höchstparkdauer 24 Stunden.

Hinweis: „Auf Widerruf“ erteilte Parkausweise ohne Lichtbild sind seit dem 01.01.2011 ungültig. Falls Sie Auslandsreisen innerhalb der Europäischen Union planen, empfehlen wir Ihnen, Ihren bisherigen Parkausweis möglichst bald gegen einen EU-Parkausweis einzutauschen.

Sie können den Parkausweis schnell und sicher online über unseren Online-Dienst beantragen.

Es ist aber auch möglich den Antrag persönlich bei SÖR, Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht,  oder per Post zu stellen.

  • Schwerbehindertenausweis (oder Bescheid) des Zentrums Bayern Famile und Soziales
  • Personalausweis
  • ein Passfoto
  • ausgefüllter Antrag auf Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung (EU)

Bei Beantragung per Post reicht eine Kopie der Ausweise bzw. des Bescheides. Bei persönlicher Vorsprache werden die Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis in der Regel sofort von SÖR ausgestellt und können mitgenommen werden. Wenn der Antrag von einer bevollmächtigten Person eingereicht wird, bitte schriftliche Vollmacht nicht vergessen.