Sie können den Parkausweis schnell und sicher online über unseren Online-Dienst beantragen.
Es ist aber auch möglich den Antrag persönlich bei SÖR, Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht, oder per Post zu stellen.
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde können einen Parkausweis beantragen, der im gesamten Bundesgebiet sowie in den meisten europäischen Staaten gültig ist.
Besitzer des Ausweises können in folgenden Bereichen parken:
Soweit in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht, auch:
Soweit nichts anderes angegeben ist, beträgt die Höchstparkdauer 24 Stunden.
Hinweis: „Auf Widerruf“ erteilte Parkausweise ohne Lichtbild sind seit dem 01.01.2011 ungültig. Falls Sie Auslandsreisen innerhalb der Europäischen Union planen, empfehlen wir Ihnen, Ihren bisherigen Parkausweis möglichst bald gegen einen EU-Parkausweis einzutauschen.
Sie können den Parkausweis schnell und sicher online über unseren Online-Dienst beantragen.
Es ist aber auch möglich den Antrag persönlich bei SÖR, Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht, oder per Post zu stellen.
Bei Beantragung per Post reicht eine Kopie der Ausweise bzw. des Bescheides. Bei persönlicher Vorsprache werden die Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis in der Regel sofort von SÖR ausgestellt und können mitgenommen werden. Wenn der Antrag von einer bevollmächtigten Person eingereicht wird, bitte schriftliche Vollmacht nicht vergessen.