Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Warenauslagen

Beschreibung

Innenstadt
Warenauslagen werden nur genehmigt, wenn sie eine Tiefe von 90 cm, eine Höhe von 1,90 m sowie eine Gesamtbreite von max. der Hälfte der Gebäudefront (die dem jeweiligen Geschäft zuzurechnen ist) nicht überschreiten und sich direkt am Gebäude befinden. Die Gestaltungsleitlinien für die Nürnberger Innenstadt sind zu beachten.
Gestaltungsleitlinie Innenstadt
Sondernutzungsrichtlinie Innenstadt

Restliches Stadtgebiet
Warenauslagen vor Geschäften werden grundsätzlich genehmigt, wenn ausreichend Verkehrsfläche für den Fußgängerverkehr verbleibt. In den Fußgängerzonen gelten besondere Einschränkungen, abhängig von der Länge der Geschäftsfront!

Die Ausstellungsvorrichtung darf auf das Gebäude oder Straßenbild nicht verunstaltend wirken.

Antragstellung im Bereich der Bürgerämter Nord, Ost und Süd

Bei Nutzungen aller Art im Bereich der Stadtteile wenden Sie sich bitte an das jeweilige Bürgeramt:
Bürgeramt Nord: Boxdorf, Großgründlach, Neunhof
Bürgeramt Ost: Altenfurt, Birnthon, Brunn, Fischbach, Moorenbrunn, Netzstall
Bürgeramt Süd: Gaulnhofen, Herpersdorf, Katzwang, Kornburg, Pillenreuth, Weiherhaus, Worzeldorf

Bürgerämter der Stadt Nürnberg

  • Lageplan 1:1000 und
  • Skizze der beabsichtigten Nutzung

Ab Vorliegen des vollständigen Antrags muss mit einer Bearbeitungsdauer von 4 bis 6 Wochen gerechnet werden.