Servicetelefon:
Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Freitag von 8.30 bis 13 Uhr
Verkehrsbehörde (Sondernutzungen, Ausnahmegenehmigungen, stillgelegte Fahrzeuge):
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr; zusätzlich sind am Nachmittag Termine nach individueller Vereinbarung möglich.
Anliegerbeiträge:
Um Ihnen zu speziellen Fragen eine umfassende Beratung bieten zu können, bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Montag, Dienstag, Donnerstag: 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch, Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr
Die Erreichbarkeit des zuständigen Ansprechpartners kann auch aufgrund flexibler Arbeitszeit- und Homeoffice-Regelungen von den genannten Zeiten abweichen. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.