Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Verkehrslenkende bewegliche und temporäre Maßnahmen

Bei der Stadt Nürnberg verteilt sich die Genehmigung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum auf das Ordnungsamt als Sicherheitsbehörde, das Liegenschaftsamt als Grundstückseigentümer der städtischen Privatflächen und den Servicebetrieb Öffentlicher Raum als Verkehrsbehörde und Straßenbaulastträger.

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Veranstaltungen, Ausnahmegenehmigungen

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