Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Verkehrslenkende bewegliche und temporäre Maßnahmen

Beschreibung

Bei der Stadt Nürnberg verteilt sich die Genehmigung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum auf das Ordnungsamt als Sicherheitsbehörde, das Liegenschaftsamt als Grundstückseigentümer der städtischen Privatflächen und den Servicebetrieb Öffentlicher Raum als Verkehrsbehörde und Straßenbaulastträger.

Nimmt eine Veranstaltung eine öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch, ist eine Erlaubnis durch die zuständige Verkehrsbehörde erforderlich. Neben motor- und radsportlichen oder Laufveranstaltungen trifft dies in erster Linie bei Drehgenehmigungen auf öffentlichen Verkehrsflächen und privaten Straßenfesten zu.
Falls der Veranstalter eine Ausnahmegenehmigung benötigt, um mit Kraftfahrzeugen legal Fußgängerzonen zu befahren oder im Haltverbot zu parken, wird diese ebenfalls vom Servicebetrieb Öffentlicher Raum ausgestellt.

Zusätzlich übernehmen Mitarbeiter des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg bei Großveranstaltungen im Bereich der Messe, des Stadions oder der Arena das Operating des Dynamischen Verkehrsleitsystems. Die administrative Betreuung des Systems obliegt dem Verkehrsplanungsamt.

  • Ausgefüllter Antrag
  • Lageplan beziehungsweise Handskizze, auf dem die beanspruchten Flächen erkennbar sind

Bearbeitungszeit für einfachere Vorgänge in der Regel 4 Wochen, für komplexere Vorgänge bis zu 8 Wochen.

Die Gebühr hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. Größe der Veranstaltung, beantragter Zeitraum, Umfang der Beschilderungsmaßnahmen) und kann daher nicht pauschal angegeben werden. 

Nach der Beantragung erhalten Sie einen Bescheid mit einer Rechnung.