Nimmt eine Veranstaltung eine öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch, ist eine Erlaubnis durch die zuständige Verkehrsbehörde erforderlich. Neben motor- und radsportlichen oder Laufveranstaltungen trifft dies in erster Linie bei Drehgenehmigungen auf öffentlichen Verkehrsflächen und privaten Straßenfesten zu.
Falls der Veranstalter eine Ausnahmegenehmigung benötigt, um mit Kraftfahrzeugen legal Fußgängerzonen zu befahren oder im Haltverbot zu parken, wird diese ebenfalls vom Servicebetrieb Öffentlicher Raum ausgestellt.
Zusätzlich übernehmen Mitarbeiter des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg bei Großveranstaltungen im Bereich der Messe, des Stadions oder der Arena das Operating des Dynamischen Verkehrsleitsystems. Die administrative Betreuung des Systems obliegt dem Verkehrsplanungsamt.
