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Als Fachkraft in Deutschland arbeiten

Mann arbeitet an einem Laptop.

Sie sind eine Fachkraft, wenn Sie entweder eine qualifizierte Berufsausbildung oder
ein Hochschulstudium abgeschlossen haben. Ausbildung und Hochschulstudium, die im Ausland abgeschlossen wurden, müssen mit deutschen Abschlüssen vergleichbar sein.

Als Fachkraft haben Sie verschiedene Möglichkeiten einen Aufenthaltstitel zu bekommen, um in Deutschland zu arbeiten: werden Sie zum Beispiel innerhalb eines Konzerns vorübergehend in einer Niederlassung in Deutschland eingesetzt oder arbeiten Sie als Wissenschaftlerin bzw. Wissenschaftler im Rahmen Ihrer Forschungsarbeit, können Sie einen Aufenthaltstitel bekommen.

Gut zu wissen:

Aufenthaltstitel für Fachkräfte gelten für maximal vier Jahre. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis oder die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit kürzer gilt, verkürzt sich damit auch die Dauer Ihres Aufenthaltstitels.

Wenn Sie nach Deutschland kommen, um hier zu arbeiten, brauchen Sie für die Einreise in der Regel ein nationales Visum. Dieses Visum müssen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes beantragen.

Informationen zum Visum

Zu den Informationen für

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen wollen, um als Fachkraft mit Berufsausbildung in Deutschland zu arbeiten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie haben ein konkretes Stellenangebot.
Es wurde festgestellt, dass Ihre berufliche Qualifikation mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.
Wenn Sie den Aufenthaltstitel zum ersten Mal beantragen und älter als 45 Jahre sind, muss Ihr Bruttojahresgehalt mindestens 55% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allg. Rentenversicherung betragen.

Bitte beachten Sie:
Die Aufnahme der Beschäftigung ist erst nach Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit sowie der Erteilung der Arbeitserlaubnis durch das Amt für Migration und Integration erlaubt. Bitte füllen Sie unten stehendes Formblatt aus.

Für bestimmte Berufe ist außerdem eine Erlaubnis zur Berufsausübung erforderlich. Ob das für Ihren Beruf zutrifft, erfahren Sie über den Anerkennungs-Finder.

Wie Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen können erfahren Sie über untenstehenden Link

Um als Fachkraft mit akademischer Ausbildung eine Blaue Karte EU zu beantragen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie haben ein konkretes Stellenangebot das Ihrer Qualifikation entspricht.
Sie können nachweisen, dass Ihr im Ausland erworbener Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist bzw. Sie ein tertiäres Bildungsprogramm abgeschlossen haben oder als IT-Spezialist arbeiten.
Sie werden in Ihrem Beruf ein Mindestbruttogehalt von 50% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung verdienen.
Arbeiten Sie in einem Mangelberuf, gilt ein Mindestbruttogehalt von 45,3 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung.
Arbeiten Sie als IT-Spezialist, gilt ein Mindestbruttogehalt von 45,3 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung.

Bitte beachten Sie:
Die Aufnahme der Beschäftigung ist erst nach Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erlaubt. Bitte füllen Sie unten stehendes Formblatt aus.

Für bestimmte Berufe ist außerdem eine Erlaubnis zur Berufsausübung erforderlich. Ob das für Ihren Beruf zutrifft, erfahren Sie über den Anerkennungs-Finder.

Um als Fachkraft mit akademischer Ausbildung in Deutschland zu arbeiten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie haben ein konkretes Stellenangebot.
Haben Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben, können Sie nachweisen, dass er in Deutschland anerkannt ist oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar.

Wenn noch kein konkretes Stellenangebot vorliegt, können Fachkräfte mit Berufsausbildung oder mit akademischer Ausbildung nach Deutschland einreisen. Dieser Aufenthaltstitel zum Zweck der Arbeitsplatzsuche wird für maximal sechs Monate erteilt.
Ziel der Arbeitsplatzsuche muss die Beschäftigung als Fachkraft sein, entsprechend der beruflichen Qualifikation des oder der Arbeitssuchenden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit. Nur Probebeschäftigungen von bis zu zehn Stunden pro Woche sind gestattet.

Bitte beachten Sie:

Voraussetzung für den Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte ist, dass Sie unmittelbar davor einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit hatten.

Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Arbeitsplatzsuche

  • Inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation bzw. deutscher Hochschulabschluss oder ein anerkannter ausländischer oder ein mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss
  • Nachweis über Sicherung des Lebensunterhalts
  • Bei Fachkräften mit Berufsausbildung: Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)

Die ICT-Karte (Intra Corporate Transfer-Karte) ist ein Aufenthaltstitel mit dem Mitarbeiter für Ihr Unternehmen im Ausland arbeiten können. Führungskräfte, Spezialisten oder Trainees können so vorübergehend in einer Niederlassung in Deutschland arbeiten. Ihr Arbeitseinsatz muss mindestens 90 Tage dauern.

Für einen kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland (bis zu 90 Tage) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Mobile ICT-Karte beantragen.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können zu Forschungszwecken in Deutschland arbeiten. Die Aufenthaltserlaubnis gilt für die Dauer des Forschungsvorhabens.
Für den Aufenthaltstitel ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht nötig.
Voraussetzung ist, dass Sie eine Aufnahmevereinbarung oder einen Vertrag für die Durchführung Ihres Forschungsvorhabens abgeschlossen haben.
Mit der Aufenthaltserlaubnis können Sie außerdem als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler Lehrtätigkeiten ausführen.

Nach dem Ende des Forschungsvertrages oder der Aufnahmevereinbarung kann die Aufenthaltserlaubnis für maximal neun Monate zur Arbeitsplatzsuche verlängert werden.

Aufenthaltstitel online beantragen

Hier weitere Informationen zu den neuen Online-Diensten 

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