Die Stadt Nürnberg hat vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Gericht hob eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach auf und wies die Klage auf eine Baugenehmigung für eine sogenannte Wettannahmestelle in der Südstadt ab.
Im konkreten Fall sollte eine frühere Gaststätte in der Südstadt zu einer Wettannahmestelle umgenutzt werden. Die Stadt lehnte den Antrag ab, weil sie die geplante Nutzung als Wettbüro und damit als Vergnügungsstätte einstufte. Der BayVGH bestätigte diese Einschätzung. Entscheidend sei nicht die Bezeichnung eines Betriebs, sondern seine tatsächliche Ausgestaltung und seine Auswirkungen auf das Umfeld.
Mehr Schutz für Wohngebiete
Nach dem Urteil dürfen Kommunen bei der baurechtlichen Bewertung berücksichtigen, ob ein Betrieb tatsächlich wie ein Wettbüro genutzt wird. Das gilt auch dann, wenn er als Wettannahmestelle beantragt wurde.
Wettbüros unterscheiden sich von reinen Annahmestellen. Sie laden zum längeren Aufenthalt ein und können das Wohnumfeld stärker beeinflussen. In Wohngebieten und wohngeprägten Mischgebieten können sie die Wohnqualität beeinträchtigen und andere Nutzungen verdrängen.
Bedeutung über Nürnberg hinaus
Die Stadt wird das Urteil nun auswerten und die darin formulierten Maßstäbe bei künftigen Genehmigungsverfahren berücksichtigen. Da der BayVGH die Revision zugelassen hat, hat die Entscheidung auch über Nürnberg hinaus Bedeutung.