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Trödelmarkt: Stadt prüft behutsame Öffnung der Gastronomieregeln

Der Stadtplanungsausschuss hat am 23. Juli 2026 beschlossen, die Öffentlichkeit frühzeitig in die Planungen für die künftige Entwicklung des Trödelmarkts einzubeziehen. Zugleich soll geprüft werden, wie sich die Bebauungspläne in der nordwestlichen Altstadt anpassen lassen. Ziel ist es, mehr Gastronomie zu ermöglichen und gleichzeitig die Wohnqualität zu erhalten. Wann und wie sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen können, gibt die Stadt rechtzeitig bekannt.

Anlass für die Untersuchung sind die Veränderungen in der Innenstadt. Der Einzelhandel befindet sich im Wandel. Zugleich gibt es mehr Anfragen, Gewerbeflächen anders zu nutzen. Auch das Konsum- und Ausgehverhalten hat sich verändert. Das stellt neue Anforderungen an die Entwicklung der Innenstadt.

Frühzeitige Beteiligung

Bislang regeln rechtsverbindliche Bebauungspläne die Gastronomie in der nordwestlichen Altstadt vergleichsweise eng. Sie schützen das Wohnen und begrenzen unter anderem neue Gastronomiebetriebe, Nutzungsänderungen und die Außenbewirtschaftung. In den vergangenen Jahren hat die Stadt einzelne Vorgaben bereits schrittweise flexibilisiert, ohne den Schutz der Wohnqualität aufzugeben. Daran knüpft die nun beschlossene Prüfung an.

Mit der frühzeitigen Beteiligung können Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen und Hinweise bereits zu Beginn des Planungsverfahrens einbringen.

Bis die Stadt konkrete Planungsziele festlegt und über mögliche Änderungen der Bebauungspläne entscheidet, gilt das bestehende Baurecht. Anträge auf Nutzungsänderungen zugunsten gastronomischer Betriebe werden deshalb weiterhin nach den geltenden Bebauungsplänen geprüft.

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