Abschleppunternehmen (Genehmigung)

Grundsätzlich ist das Abschleppen von Fahrzeugen auf Autobahnen nur bis zum Erreichen der nächsten Autobahnausfahrt zulässig. Einzelausnahmen hiervon können für gewerbsmäßige Abschleppunternehmen unter besonderen Umständen zugelassen werden.

Ablauf

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Rechtliche Grundlagen

SÖR

Ausnahmegenehmigungen, Umzugsanträge, Handwerker- und Sozialdienstausweise, Sonderregelungen

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