Anträge müssen schriftlich oder per Fax eingehen; eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.
Beschreibung
Grundsätzlich ist das Abschleppen von Fahrzeugen auf Autobahnen nur bis zum Erreichen der nächsten Autobahnausfahrt zulässig. Einzelausnahmen hiervon können für gewerbsmäßige Abschleppunternehmen unter besonderen Umständen zugelassen werden.
Bearbeitungszeit für einfachere Vorgänge i.d.R. 1 Woche, für komplexere Vorgänge bis zu 4 Wochen.
Die Gebühr hängt vom beantragten Zeitraum ab und kann daher nicht pauschal angegeben werden.
Nach der Beantragung erhalten Sie einen Bescheid mit einer Rechnung.
