Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Befreiung von der Ausweispflicht beantragen

Beschreibung

Grundsätzlich besteht für deutsche Staatsangehörige, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, ab Vollendung des 16. Lebensjahres eine Ausweispflicht. Ab diesen Zeitpunkt müssen Sie stets einen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzen.

Wer am öffentlichen Leben nicht mehr teilnehmen kann, kann unter Umständen von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann vor Ort oder per Post beantragt werden.

  • formloses Schreiben mit Begründung
  • alle abgelaufenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll
  • ärztliches Attest über die Erkrankung oder Behinderung (nicht notwendig, wenn die Person dauerhaft im Pflegeheim wohnhaft ist)
  • bei Personen, die keine Unterschrift mehr leisten können, muss dies aus dem ärztlichen Attest hervorgehen
  • bei Betreuungen: Betreuerausweis und amtliche/s Ausweisdokument/e des/der Betreuenden
  • bei Bevollmächtigung: Vollmacht sowie amtliche/s Ausweisdokument/e des/der Bevollmächtigten

Sie können von der Ausweispflicht befreit werden, wenn:

  • für Sie ein Betreuer bestellt ist oder Sie handlungs- bzw. einwilligungsunfähig sind und von jemanden mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden
  • Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind
  • Sie sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können

Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.

Bei schriftlicher Beantragung und wenn alle Unterlagen vorhanden sind erfolgt die Bearbeitung innerhalb weniger Arbeitstage.

Es fallen keine Gebühren an.

Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.