Beratung und Beschwerdemanagement im Sozialamt

Es können allgemeine Auskünfte über Ansprüche aus dem gesamten Sozialleistungsrecht erteilt werden.

Hilfe- und Ratsuchende werden an die zuständigen Leistungsträger oder Ansprechpersonen vermittelt. Spezielle Auskünfte können über alle Leistungsansprüche des Sozialgesetzbuchs Zwölftes Buch (SGB XII) und alle Angebote und Maßnahmen des Sozialamts erteilt werden. Gleiches gilt auch für noch nicht abgeschlossene Vorgänge aus der Zeit vor der Sozialrechtsreform. Bei umfangreichen sozialleistungsrechtlichen Angelegenheiten können persönliche Informations- und Beratungsgespräche geführt werden.

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