Bitte stellen Sie Ihren Antrag über unseren Online-Dienst.
Beschreibung
Nach dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz sind unter anderem Feuerwehren und freiwillige Hilfsorganisationen zur Erbringung von Katastrophenhilfe verpflichtet. Aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds werden Zuwendungen gewährt, die die Einsatzkosten der Katastrophenschutzbehörden und der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten bei der Abwehr von Katastrophen teilweise ausgleichen und somit unzumutbare Belastungen durch die Pflicht zur Katastrophenhilfe verhindern.
- Online - Zuwendungsantrag
- Belege für alle Aufwendungen
- Sachbericht
Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Feststellung des Endes der Katastrophe zu stellen.
