Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, kann mündlich oder schriftlich erklärt werden.  

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Gebühren

Alle zuständigen Einrichtungen

Bürgeramt Nord

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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