Namensänderung nach Auflösung der Ehe beantragen

Nach Auflösung der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (zum Beispiel durch Scheidung) kann der Geburtsname oder ein vorher geführter Familienname wieder angenommen werden.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Weiterführende Informationen

Vor-Ort-Termin erforderlich

Bürgeramt Mitte

Standesamt - Nachbeurkundungen und Namensrecht

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