Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Beschreibung
Wenn eine Ehe durch Scheidung oder Tod aufgelöst wurde, ist es möglich wieder den zuvor geführten Namen anzunehmen. Auch eine Bestimmung oder ein Widerruf eines Doppelnamens ist hier möglich.
- amtliches Ausweisdokument
- Heiratsurkunde
- rechtskräftiger Scheidungsbeschluss oder Sterbeurkunde Ihres Ehegatten
- Einbürgerungsurkunde oder Spätaussiedlerpapiere (falls zutreffend)
- bei Scheidung im Ausland: Anerkennung der Scheidung
- bei ausländischer Heiratsurkunde: Geburtsurkunde
In manchen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
- Rechtskräftiges Aufhebungs- oder Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Namensführung nach deutschem Recht
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.
| Beurkundung einer Namenserklärung | 30 Euro |
| Bescheinigung über die Namensänderung | 12 Euro |
| Vorsprache mit Dolmetscher/in | zusätzlich 50 Euro |
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein.
Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
