Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Kinder ab 14 Jahren müssen die Erklärung selbst abgeben. Die sorgeberechtigten Eltern müssen dieser Erklärung zustimmen.
Bitte kommen Sie gemeinsam zum Termin.
Beschreibung
Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge ändern.
Sie können jedoch nicht die Schreibweise ändern, neue Vornamen hinzufügen oder bestehende weglassen.
- amtliches Ausweisdokument
- Geburtsurkunde
- falls Sie in Deutschland geheiratet haben, auch wenn sie geschieden sind: Ihre deutsche Eheurkunde
- Nachweis über alleinige oder gemeinsame Sorge (falls zutreffend)
In manchen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.
| Beurkundung einer Namenserklärung | 30 Euro |
| Bescheinigung über Namensänderung | 12 Euro |
| Vorsprache mit Dolmetscher/in | zusätzlich 50 Euro |
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein.
Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
