Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

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Sachkundenachweis gemäß Tierschutz-Schlachtverordnung beantragen

Beschreibung

Für das Schlachten von Tieren durch Unternehmen ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Dies betrifft alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Schlachtung.

Das zuständige Ministerium hat kompetente Einrichtungen ermächtigt, entsprechende Schulungen und Prüfungen durchzuführen. Nach bestandener Prüfung erteilt die Kreisverwaltungsbehörde den Sachkundenachweis. Diese Sachkundenachweise sind innerhalb der gesamten Europäischen Union gültig.

Eine Übersicht über die in Bayern beauftragten Organisationen finden Sie unter dem Link in "Weiterführende Informationen".

Sie können den Sachkundenachweis mit dem zur Verfügung gestellten PDF-Formular beantragen und dies über unseren Upload-Assistenten hochladen oder ausgedruckt per Post übermitteln.

  • Wohnsitz in Nürnberg
  • Sachkundenachweis

Der Sachkundenachweis wird erteilt,  wenn die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung nachgewiesen worden ist oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation nachgewiesen wird.
Einen Link zur Liste der in Bayern die Schulung und Prüfung durchführenden Stellen finden Sie unter "Weiterführende Informationen".