Sachkundenachweis gemäß Tierschutz-Schlachtverordnung beantragen

Für das Schlachten von Tieren durch Unternehmen ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Dies betrifft alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Schlachtung.

Das zuständige Ministerium hat kompetente Einrichtungen ermächtigt, entsprechende Schulungen und Prüfungen durchzuführen. Nach bestandener Prüfung erteilt die Kreisverwaltungsbehörde den Sachkundenachweis. Diese Sachkundenachweise sind innerhalb der gesamten Europäischen Union gültig.

Eine Übersicht über die in Bayern beauftragten Organisationen finden Sie unter dem Link in "Weiterführende Informationen".

Ablauf

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Voraussetzungen

Ordnungsamt

Veterinäramt

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