Die Aufsichtsbeschwerde kann in Textform (Post, E-Mail, Kontaktformular) oder telefonisch erfolgen.
Beschreibung
Das Rechtsamt unterstützt als untere Aufsichtsbehörde im Personenstandswesen (Standesamtaufsicht) die Standesämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Kann keine Lösung mit den Nürnberger Standesämtern direkt erzielt werden, können Sie Beschwerde bei der Standesamtaufsicht einreichen.
Zu den weiteren Aufgaben der Standesamtsaufsicht gehören:
- Klärung von Rechtsfragen im Standesamtsbereich
- Bearbeitung vorlagepflichtiger Vorgänge
Es fallen in der Regel keine Gebühren an.
