Benachrichtigung an die Stadt Nürnberg über entstandenen Schaden ist schriftlich erforderlich:
- Ihr zuständiger Ansprechpartner ist die städtische Einrichtung (Dienststelle, Eigenbetrieb) in deren Geschäftsbereich der Schaden entstanden ist.
- Wenn nicht bekannt ist, wer für den Geschäftsbereich zuständig ist, in dem der Schaden entstanden ist, können entweder das Rechtsamt oder die Bürgerämter der Stadt Nürnberg Ihre Schadensmeldung aufnehmen.
Das Rechtsamt leitet den bearbeiteten Vorgang, mit allen Unterlagen und Stellungnahmen, an die Versicherungskammer Bayern weiter. Diese prüft abschließend die Sach- und Rechtslage bei Haftpflichtfällen.
