Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) beantragen

Beschreibung

Wer ein Fahrzeug zum dortigen Verbleib ins Ausland ausführt, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen). 

Ausfuhrkennzeichen können vor Ort bei der Kfz-Zulassungsstelle oder den Bürgerämter Ost und Süd beantragt werden. Bitte vereinbaren Sie hierfür online einen Termin.

Falls das Fahrzeug bisher nicht in Deutschland zugelassen war, kann ein Vorfahren des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle erforderlich sein. Kurzzeitkennzeichen gelten nicht als Zulassung.

  • amtliche/s Ausweisdokument/e mit Unterschrift oder eine beglaubigte Kopie. Falls Sie ein Ausweisdokument ohne Unterschrift besitzen, ist ein weiteres amtliches Dokument mit Unterschrift z. B. Führerschein notwendig.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) oder falls das Fahrzeug bisher nicht in Deutschland zugelassen war, alle sonstigen Fahrzeugdokumente
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht)
  • die amtlichen Kennzeichen (nur bei aktuell zugelassenen Fahrzeugen)
  • Versicherungsbestätigung 
  • Bankverbindung (IBAN) / SEPA-Lastschriftmandat der Halterin oder des Halters für die Kfz-Steuer
  • falls das Fahrzeug bisher nicht in Deutschland zugelassen war, kann ein Vorfahren des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle sowie ein Vollgutachten erforderlich sein

bei Vertretung durch eine andere Person:

  • Formblatt Vollmacht oder Notarvollmacht
  • amtliche/s Ausweisdokument/e des Vollmachtgebers im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
  • amtliche/s Ausweisdokument/e des Bevollmächtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)

bei Firmen- und Vereinsfahrzeugen zusätzlich: 

  • Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person sowie einen Nachweis zum Gewerbe/Verein (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug) 

Das Ausfuhrkennzeichen ist mindestens zwei Tage gültig, maximal solange Ihr Versicherungsanbieter Schutz gewährt.

  • Der Wohnort/Firmen-/Vereinssitz liegt in Nürnberg. Falls kein Wohnort/Firmen-/Vereinssitz  in Deutschland vorhanden ist und sich das Fahrzeug in Nürnberg befindet, ist eine empfangsberechtigte Person mit Wohnort in Nürnberg mit anzugeben. 

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie die Ausfuhrkennzeichen unmittelbar vor Ort.

31,40 Euro

Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis 2,60 Euro anfallen.