Es fällt keine Verwaltungsgebühr an.
Je nach Art des Grabes kann es aber zum Beispiel für die Entfernung eines Grabmals durch einen zugelassenen Steinmetz oder durch die Entfernung der Bepflanzung durch einen beauftragten Gärtner zu Kosten kommen.
Bitte beachten Sie:
Der Abbau eines Grabmals darf nur durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb erfolgen.
