Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen und verlängern

Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder im gebündelten Bedarfsverkehr führt, benötigt zusätzlich eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Führerscheine aus Anlage 11-Staaten müssen umgeschrieben werden, bevor die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erteilt werden kann.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Vor-Ort-Termin erforderlich

Alle zuständigen Einrichtungen

Ordnungsamt

Bürgeramt Nord

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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