Sie können die Erlaubnis online, schriftlich oder vor Ort beantragen. Für die Beantragung vor Ort empfehlen wir, vorab telefonisch oder über unser Kontaktformular einen Termin zu vereinbaren.
Beschreibung
Wenn Sie ein gefährliches Tier wildlebender Art halten wollen, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.
Gefährliche Tiere wildlebender Art sind Tiere, die üblicherweise nicht als Haustiere gehalten werden (z.B. Schlangen, Großkatzen, Reptilien, Spinnen). Auch weitere Tiere können wegen einer artenspezifischen Gefährlichkeit unter den Begriff der gefährlichen Tiere wildlebender Art fallen. Ihre Haltung ist dann erlaubnispflichtig.
- polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Nachweis über eine Haftpflichtversicherung, welche die Tierhaltung einschließt
- Nachweis über das Führen eines Sachkundegesprächs
- Nachweis des berechtigten Interesses an der Haltung des Tieres
Bitte senden Sie Ihr ausgefülltes Formular über den Upload-Assistenten.
- Persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers; zum Nachweis ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses notwendig;
- Berechtigtes Interesse an der Tierhaltung
Dazu müssen wissenschaftliche, tierschützerische, artenerhaltende oder andere wichtige Gründe vorliegen. Reine Liebhaberei reicht hierbei nicht aus. - Unterbringung des Tieres in geeigneten Räumlichkeiten, so dass keine Gefahr für Gesundheit, Leben, Eigentum oder Besitz insbesondere für Nachbarn von der Tierhaltung ausgehen kann.
- ausreichende Haftpflichtversicherung
- Führen eines Sachkundegesprächs
Bitte beachten Sie:
Die Genehmigungsvoraussetzungen sind abhängig von der jeweiligen Art und daher unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich beim Ordnungsamt daher unbedingt vor dem Kauf eines solchen Tieres, ob dieses unter den Erlaubnisvorbehalt fällt und welche Voraussetzungen Sie für eine ordnungsgemäße Haltung schaffen müssen.
Die Gebühren betragen zwischen 50 Euro und 500 Euro - abhängig vom Einzelfall und Auflagen.
