Gewerbliche Sammlungen; gemeinnützige Sammlungen

Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushaltungen (wie z.B. Altkleidersammlungen) sind spätestens drei Monate vor ihrer beabsichtigen Aufnahme durch ihren Träger dem Umweltamt anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen und inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Ein spezielles Anzeigeformular existiert für die Stadt Nürnberg nicht.

Umweltamt

Kreislaufwirtschaft und Abfall

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