Heilkundliche Psychotherapie

Das Erkennen und Behandeln seelischer Krankheiten setzt heilkundliche Fachkenntnisse voraus. Dies ist allein deshalb schon erforderlich, damit mögliche Krankheitsursachen nicht verkannt werden. Daher müssen auch diese Personen eine beschränkte Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vorweisen können. Es sei denn, sie sind als Psychologischer Psychotherapeut oder als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut approbiert bzw. verfügen über eine Erlaubnis nach § 4 Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

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Gebühren

Gesundheitsamt

Apothekenwesen, Heilberufe, Heilpraktikerangelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten

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